• 1. KFZ muss Abgemeldet sein
  • 2. Personalausweis oder Aufenthaltstitel des zukünftigen Halter
  • 3. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • 4. TÜV Bericht
  • 5. Gewerbeanmeldung (nur bei Firmen)
  • 6. Aktuellen Auszug aus dem Gewerbe Handelsregister (nur bei GmbH, bei einer GmbH ist der Personalausweis nicht Erforderlich)